Elternmitwirkung in der Schule

 

Der Förderverein erlebt neuen Aufwind

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit fast 30 Jahren besteht nun der Förderverein der Grundschule „Am Habichtsberg“ im schönen Kalletal- Langenholzhausen.

Nach den letzten Jahren der Pandemie und den damit verbundenen Ausfällen vieler Veranstaltungen, auf die die Schüler(innen), Lehrer(innen) und Eltern verzichten mussten, wird nun neu durchgestartet. Der diesjährige „Tag der offenen Tür“ ist die erste Veranstaltung, an der alte Traditionen neu belebt werden sollen. Zur Feier des Tages erhält jedes Kind eine Tüte Popcorn gratis.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Grundschule mehr denn je auf die Unterstützung des Fördervereins angewiesen, um den Schülerinnen und Schülern besondere Momente und Erlebnisse im Schulalltag zu ermöglichen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und unterstützen Sie den Förderverein mit Ihrem Beitritt und einer jährlichen Spende von 18 €, die in vollem Umfang allen Schülerinnen und Schülern zugute kommt.

Sprechen Sie uns gerne an!

 

Für den Förderverein

 

 

Dietmar Lücking  

 

 

 

Schulmitwirkung

Grafik-Schulmitwirkung

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Informationsbroschüre für Eltern

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Einfach mitwirken“.

 

Mitwirkung im Schulgesetz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. (Die Paragraphen 62 - 64 klären über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, die Paragraphen 65 - 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule  und die Paragraphen 76 - 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.)

 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. Das Schulministerium veröffentlicht in jedem Schuljahr einen aktualisierten Wahlkalender, der die relevanten Termine noch einmal übersichtlich darstellt und kurze Hinweise zum Wahlverfahren sowie zum Stimmrecht gibt.

Berichte

Elternverbände

Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten.